Medizinrecht

Recht in Medizin, Pflege und im Gesundheitswesen ist ein sehr vielfältiges Gebiet, welches von zahlreichen Gesetzen ebenso beeinflusst wird wie von einer ständig wechselnden Rechtsprechung.

Und stets gilt:  Es steht der Mensch im Mittelpunkt, sei es, als Patient, als pflegebedürftiger Mensch oder als Handelnder, wie z.B. Pflegekräfte, Verantwortliche von Leistungserbringern im Gesundheitswesen, Ärzte oder andere Therapeuten.

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In diesem Rechtsbereich berate und vertrete ich Leistungserbringer (also Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Sozialstationen und ähnliche Institutionen) ebenso wie diejenigen Menschen, die in diesem Spektrum tätig sind, also Pflegekräfte, Ärzte und Verwaltungsleitungen).

Hier ein beispielhafter Einblick in mein Leistungsspektrum:

  • Geltendmachung von Entgelten gegenüber gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen bzw. –versicherungen sowie gegenüber Selbstzahlern
  • Beratung und Vertretung zu arbeitsrechtlichen Fragen
  • Gestaltung von Heimverträgen, Krankenhausbehandlungsverträgen, Wahlleistungsvereinbarungen etc.
  • Beratung und Vertretung in Haftungssituationen
  • Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
  • Geltendmachung von Investitionskosten gemäß SGB XI
  • Beratung und Vertretung bei MDK- und Qualitätsprüfungen
  • Beratung und Vertretung in Bausachen
  • Beratung und Vertretung rund um das Thema „Betreutes Wohnen“
  • Beratung zur Vorsorge wie z. B. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Patientenautonomie, Betreuungsrecht

Ich freue mich über Ihre Kontaktanfrage, denn mein Ziel ist es, Ihre Kompetenz und Erfahrung mit der meinigen zu bündeln, um Ihr Ziel möglichst umfassend zu erreichen!